Jungscharalm Losenstein
Die Jungscharalm befindet sich im Ennstal außerhalb des Erholungsortes Losenstein in der Ortschaft Stiedelsbach in einer Höhe von 750m.
Ausstattung |
||||||||||||||||||
Küche: Küchengeräte (Kühlschrank, Elektroherd und Backrohr, Industriegeschirrspüler, Gefriertruhe, Filterkaffeemaschine), Ess- und Kochgeschirr für max. 45 Personen Schlafräume: (insgesamt 45 Betten): 1 Dreibettzimmer, 1 Vierbettzimmer, 2 Sechsbettzimmer, 1 12-Bettzimmer, 1 14-Bettzimmer) Aufenthaltsräume: 1 große Stube, 1 kleine Stube, 1 großer Aufenthaltsraum (für ca. 45 Personen) Heizung: Zentralheizung (Hackschnitzel) Außenanlage: Lagerfeuerstelle, Nutzung der Wiesen und Felder nur nach Absprache mit dem Bauern möglich Die örtliche Hausverwaltung (Frau Kronsteiner) teilt mit, ob und wo Lagerfeuer gemacht werden dürfen. Da es in den letzten Jahren, vor allem in den Sommermonaten, leider immer wieder zu amtlich verordneten regionalen und/oder oberösterreichweiten Lagerfeuerverboten gekommen ist, bitten wir um Verständnis, dass diesbezüglich auch relativ kurzfristig Verbote ausgesprochen werden können. Brennholz für das Lagerfeuer kann beim Bauern neben der Jungscharalm (Fam. Schörkhuber) erworben werden und soll aus Tierschutz-Gründen bitte nicht selbst mitgebracht werden. |
||||||||||||||||||
Verwaltung, Hausübernahme & Hausrückgabe | ||||||||||||||||||
Das Haus wird von der Kath. Jungschar, Kapuzinerstraße 84, 4021 Linz, Tel. 0732 7610-3342, verwaltet. Auskunft und Buchung erfolgen ausnahmslos vom Jungscharbüro. Örtliche Verwaltung Die örtliche Verwaltung liegt in den Händen von Frau Kronsteiner, Tel. 0699 10 44 04 14. Spätestens 2 Tage vor der Anreise muss mit Frau Kronsteiner telefonisch Kontakt aufgenommen worden sein, um die genaue Ankunftszeit bekannt zu geben und letzte Informationen abzuklären (Bitte abends nicht nach 18:00 Uhr anrufen). Bei der Ankunft führt unsere Hausverwaltung durch das Haus und erklärt, wie es nach dem Aufenthalt zurückgegeben werden muss. Anschließend werden die Schlüssel übergeben. Am Ende des Aufenthalts wird das Haus gemeinsam durchgegangen und auf Sauberkeit und Schäden überprüft (Dauer ca. 1 Stunde). Die Familie Schörkhuber und die Hausverwaltung Frau Kronsteiner sind um ein gutes Verhältnis zu den jeweiligen Gruppen bemüht. Wir bitten um respektvolles und achtsames Verhalten, bei der Benützung der Privatstraße durch den Hof von Familie Schörkhuber und den freilaufenden und weidenden Tieren bei der Jungscharalm. Sowie auf der Jungscharalm selbst, bitten wir um respektvollen und ordnungsgemäßen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Mobiliar und Räumlichkeiten.
|
||||||||||||||||||
Reinigung und Abfallentsorgung |
||||||||||||||||||
Unser Jungscharhaus ist ein Selbstversorgerhaus. Das Haus kann selbstständig oder durch eine Reinigungsfirma geputzt werden. In jedem Fall muss der gesamte Müll beim Verlassen des Hauses mitgenommen werden. Informationen zur Mülltrennung und sachgerechten Entsorgung werden mit den Buchungsunterlagen verschickt.
Hier ist aufgelistet, wie das Haus bei selbstständiger Reinigung zu putzen ist: Putzanleitung für Jungscharhäuser
Putzen durch die Reinigungsfirma Die Reinigung kann bei der Online-Buchung des Hauses ausgewählt oder telefonisch fixiert werden. Bei sehr kurzfristigen Buchungen wird die Reinigung durch die Putzfirma nicht automatisch gewährleistet. Hier bitten wir um Absprache mit dem Jungscharbüro. Bei Wunsch der Reinigung durch die Putzfirma ist die Bekanntgabe des genauen Abreisezeitpunktes erforderlich, um eine bestmögliche Absprache zu garantieren. BEACHTE: Trotz Reinigungsfirma muss das Haus besenrein verlassen und der gesamte Müll mitgenommen werden. Jungscharalm: € 250,-- |
||||||||||||||||||
Hausordnung | ||||||||||||||||||
Die Hausordnung ist im Haus aufgehängt und wird bei jeder Anmietung zugesandt. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch. Es besteht ein generelles Rauchverbot. Außerdem ist das Mitbringen von jeglichen Haus- und Nutztieren verboten! |
||||||||||||||||||
Packliste | ||||||||||||||||||
Unbedingt ist Folgendes mitzubringen:
|
||||||||||||||||||
Abrechnung | ||||||||||||||||||
Bei der Hausrückgabe muss gemeinsam mit der Hausverwaltung ein Abrechnungsformular ausgefüllt werden, das als Grundlage für die Rechnungserstellung, durch das Jungscharbüro, dient. Die Rechnung wird innerhalb von zwei Wochen nach dem Aufenthalt zugeschickt. Die Tourismusabgabe wird vor Ort von der Hausverwaltung in Bar eingehoben. | ||||||||||||||||||
Kosten (Achtung: Alle Preise unter Vorbehalt!) | ||||||||||||||||||
Die Kosten setzen sich aus Nächtigungskosten (pro Person und Nacht), Regiekosten und gegebenenfalls weiteren möglichen Kosten zusammen.
Mindestverrechnung: 15 Personen Sommerregelung: In den österreichischen Sommerferien wird das Haus nur wochenweise und mit einer Mindestverrechnung von 25 Personen, vermietet.
Tarife pro Person und Nacht:
Kosten pro Kalendertag (1 Nacht = 2 Tage):
Wenn das Haus nicht ordnungsgemäß hinterlassen wird, können weitere Kosten entstehen, z.B.: Putzfirma, Reinigungskosten, angefallene Schäden, Müllkosten (€ 12,-- pro Sack). Tagespauschale Eine Vermietung ohne Nächtigung ist zum Tagespauschalpreis von € 125,--, bzw. € 143,-- in der Heizsaison, möglich. Eintagesaufenthalt (z.B.: Veranstaltungen wie Geburtstagsfeier) |
||||||||||||||||||
Ausflugsmöglichkeiten in der Umgebung | ||||||||||||||||||
Kleine Wanderungen rundherum, Schieferstein (ca. 4 Stunden), Sauzahn (3/4 Stunde), Ruine Losenstein (1 1/2 Stunden), Hallenbad Losenstein, Freibad Laussa | ||||||||||||||||||
Anreise | ||||||||||||||||||
Auto Die Anreise mit Hilfe des Navigationssystems/Google Maps funktioniert. Außerdem ist die Jungscharalm ab Stiedelsbach mit „JS-Alm“ beschildert. Im Winter sind die aktuellen Fahrverhältnisse bitte mit der Hausverwaltung abzuklären. Eine Zufahrt bis zum Haus der Hausverwaltung (ca. 700 Meter bis zur Jungscharalm) ist in der Regel gegeben. Bahn Der nächste Bahnhof zum Haus ist „Losenstein“. Von dort sind es zu Fuß noch ca. 90 Minuten bis zum Haus. |
||||||||||||||||||
Eintrag auf lagerquartier.at | ||||||||||||||||||
Wenn du auf die Seite von der Jungschar-Alm auf www.lagerquartier.at gehst, dann kannst du dir auch Kommentare von BesucherInnen des Hauses durchlesen bzw. selbst welche schreiben. |
Lagerfeuer |
Aufgrund der Waldbrandschutzverordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land ist das Anzünden jeglichen Feuers in Waldhnähe zum Schutz vor Waldbränden untersagt. Da die Jungscharalm Losenstein nahe dem Wald liegt und derzeit eine große Wasserknappheit besteht, darf unter keinen Umständen ein Lagerfeuer gemacht werden. |
Wimpelstehlen |
Wimpelstehlen ist aus Tierschutzgründen bei der Jungscharalm Losenstein nicht erlaubt! Wir bitten um Verständnis! |
Der Folder beinhaltet Buchungsinformationen, die Hausordnung, die Brandschutzordnung, eine Putzanleitung und eine Teilnehmer*innenliste.