Gottesdienste sind ab Dienstag, 8. Dezember wieder möglich
- Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Meter zwischen haushaltsfremden Personen (auch beim Kommuniongang!).
- Tragen des Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten Gottesdienstes ist weiterhin verpflichtend. Davon ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren.
- Größere Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen sind zu vermeiden.Gottesdienste sollen in der gebotenen Kürze gefeiert werden.
- Feiern der Taufe, der Trauung und gemeinsame Feiern von Erstkommunion und Firmung sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
- Begräbnisse:
Für Totenwache, Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten die Regeln dieser Rahmenordnung; für die musikalische Gestaltung gelten die unten beschriebenen Regeln. Zu Gesang und Musik
- Am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor.
- Regelungen zur liturgischen Musik
Aufgrund der aktuellen Situation müssen Gemeindegesang und Chorgesang derzeit unterbleiben.
Nicht betroffen davon ist der Gesang von Solisten. An die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik (Orgel, Soloinstrumente) treten.
- Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten und kann – auch zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen – keinen liturgischen Dienst ausüben.