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Pfarrgemeinde Taiskirchen
Pfarrgemeinde Taiskirchen
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Unsere Pfarrgemeinde

Taiskirchen

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    Pfarrbüro
    Pfarr büro
    Franz Aumüller
    Pfarrkurat
    T.: 07764/8406
    M.: 0676/8776-5417
    Dipl.-PAss Johann Kurt Seifriedsberger
    Kurt Seifriedsberger
    Seelsorger - Pfarrgemeinde Taiskirchen
    M.: 0676/8776-6417
    E.: kurt.seifriedsberger@dioezese-linz.at
    Manfred Hofmann
    1. Pfarrgemeinderatsobmann
    M.: 0676/8776-3320
    E.: hofmanfred@gmx.at
    Gertraud Mühlmann
    2. Pfarrgemeinderatsobfrau
    M.: 0664/73388907
    E.: gerti.muehlmann@aon.at
    Lisa Einböck
    Pfarrsekretärin
    T.: 077648406
    M.: 06768776-6421
    E.: lisa.einboeck@dioezese-linz.at
    Katharina Landlinger
    Mesnerin
    Stefanie Rebhann
    Mesnerin
    T.: 07764/7421
    Seelsorgeteam
    Seel sorge team
    Manfred Hofmann
    1.Pfarrgemeinderatsobmann, Seelsorgeteam
    T.: 0732/7610-3320
    M.: 0676 87763320
    E.: hofmanfred@gmx.at
    Johann Einböck
    Finanzausschussobmann, Seelsorgeteam
    T.: 07764 7138
    M.: 0664 1061907
    E.: einböck.hans@aon.at
    Christina Gaisböck
    Seelsorgeteam
    T.: 07764 20036
    M.: 0677 62113339
    PAss. Kurt Seifriedsberger
    amtl. Mgl. (Vorstand, Leiter FA Liturgie)
    Elke Lang
    Kindergartenpädagogin, Seelsorgeteam
    M.: 0664 3813170
    E.: elkelang83@gmail.com
    Traudi Zweimüller
    Seelsorgeteam
    T.: 07764 7510
    M.: 0664 2066897
    E.: traudi.zwei@aon.at
    Pfarrgemeinderat
    Pfarr gemeinde rat
    Dipl.-Päd. Manfred Hofmann M.A.
    1.Pfarrgemeinderatsobmann, Seelsorgeteam
    T.: 0732/7610-3320
    M.: 0676/8776-3320
    E.: manfred.hofmann@dioezese-linz.at
    Christine Aichberger
    gew. Mgl. (Finanzausschuss)
    KonsR Mag. Franz Aumüller
    amtl. Mgl. (Vorstand, Finanzausschuss)
    T.: 07764/8406
    M.: 0676/87765417
    E.: pfarre.taiskirchen@dioezese-linz.at
    Johann Einböck
    Finanzausschussobmann, Seelsorgeteam
    T.: 07764 7138
    M.: 0664 1061907
    E.: einböck.hans@aon.at
    Christine Feichtenschlager
    T.: 07764 7573
    Gabriele Fischer
    M.: 0650 2123178
    Christina Gaisböck
    Seelsorgeteam
    T.: 07764 20036
    M.: 0677 62113339
    Gerhard Gramberger
    del. Mgl. - MMK, (Bauausschuss)
    Gertraud Griesmayr
    T.: 07764 8400
    M.: 0676 821262440
    Isabella Kaiser
    gew. Mgl.
    Maria Kaltenböck
    Obfrau Kath.Frauenbewegung
    T.: 07750 3331
    M.: 0664 9746267
    Hans Kinzlbauer
    amtl. Mgl. - KMB
    Josefa Kinzlbauer
    T.: 07765 584
    Elke Lang
    Kindergartenpädagogin, Seelsorgeteam
    M.: 0664 3813170
    E.: elkelang83@gmail.com
    Gertraud Mühlmann
    amtl. Mgl. - Religionslehrerin, (FA Liturgie)
    Gertraud Mühringer
    Religionslehrerin
    Heidemarie Ott
    T.: 07750 3364
    M.: 0660 7039070
    Stefanie Rebhann
    T.: 07764 7421
    Johann Zweimüller
    T.: 07764 7510
    M.: 0676 842214565
    Traudi Zweimüller
    Seelsorgeteam
    T.: 07764 7510
    M.: 0664 2066897
    E.: traudi.zwei@aon.at
    Gruppierungen
    Gruppen und Ange bote
    Logo KFB

    KFB

    Leitung kfb

    Maria Kaltenböck

    Tel: 0676 8776332

     

     

     

     

     

     

     

    Logo KMB

    KMB

    Hans Kinzlbauer

    Gerhard Maier

    Fritz Bermanschläger

    Mutter und Tochter

    Kinderkirche

    Ansprechperson

    Isabella Kaiser

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Pfarrheim
    Pfarrheimordnung

    Haus- und Gebührenordnung für das Pfarrheim der Pfarrgemeinde Taiskirchen 

    Liebe Gäste! 

    In unserem Pfarrheim der katholischen Pfarrgemeinde Taiskirchen heißen wir Sie herzlich willkommen und wünschen Ihnen, dass Sie sich hier wohlfühlen.  

    Das Haus soll für alle die hier zusammenkommen ein Ort der Begegnung sein – für Gespräche, Bildungs- und Freizeitveranstaltungen, Feste und Feiern. Ein Ort der Kommunikation für Einzelpersonen, Gruppen und Vereine, die Gemeinschaft suchen und pflegen.  

    Von besonderer Bedeutung sind die Veranstaltungen der Pfarrgemeinde, aber darüber hinaus steht das Haus allen offen und kann für Feiern, private Gruppen und von Vereinen gemietet werden, deren Grundhaltung vereinbar ist mit dem Geist, der in einer kirchlichen Einrichtung erwartet wird. 

    Damit die Atmosphäre, die dieses Haus ausstrahlt, erhalten bleibt und von vielen genutzt werden kann, bitten wir Sie nachfolgende Hinweise sorgfältig zu beachten.  

    Sauberkeit und Ordnung 

    · Jede Person, die das Pfarrheim benützt, wird ersucht, die Räumlichkeiten und das Inventar schonend zu behandeln und die Räumlichkeiten so zu verlassen, wie man sie anzutreffen wünscht.  

    • Bei Gruppen ist dem Pfarrbüro eine hauptverantwortliche Person zu melden. 

    · Im gesamten Gebäude gilt absolutes Rauchverbot.  

    · Reinigung: Alle Gruppen und Mieter müssen sämtliche benutzten Räumlichkeiten sauber und besenrein, wenn nötig gewischt, verlassen.  

    Toiletten sind ebenfalls zu reinigen. (Putzutensilien sind im Putzraum im UG gelagert) 

    Bei Küchenbenützung sind sämtliche Utensilien an ihren ursprünglichen Platz sauber zurückzulegen.  
    Die Küchenordnung ist einzuhalten.  

    · Die geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere des Brandschutzes sind einzuhalten.  

    · Die hauptverantwortliche Person haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die durch ihn oder durch seine Gäste bzw. Teilnehmer:innen an seiner Veranstaltung entstehen.  

    · Festgestellte oder entstandene Schäden sind unverzüglich in dem Pfarrbüro zu melden.  

    · Der Mieter/die Mieterin (hauptverantwortliche Person) hat dafür Sorge zu tragen, dass während einer Veranstaltung keine unberechtigten Personen Zutritt zum Pfarrheim erhalten.  

    · Nach der Veranstaltung müssen alle Fenster und Türen verschlossen, sowie alle elektrischen Geräte abgeschaltet werden.  

    · Falls ein Mieter einen Schlüssel für das Pfarrheim erhält, darf dieser grundsätzlich nicht weitergegeben werden – (bei Verlust ist ein Kostenersatz von € 600,- zu bezahlen). 

    · Bei einer Benützung durch Minderjährige ist eine erwachsene Person namhaft zu machen, welche die Verantwortung übernimmt. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (Alkoholausschank, Ausgehzeiten) sind natürlich einzuhalten.  

    · Heizung: Die Raumtemperatur ist unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks und eines sparsamen Energiebedarfs entsprechend niedrig zu halten.  

    Der Bedarf einer Heizung ist rechtzeitig (ein bis zwei Tage vorher) separat im Pfarrbüro anzumelden. 

     

    · Mitgebrachte elektrische Heizgeräte dürfen nicht verwendet werden.  

     

    · Tische und Stühle, die aus dem Möbellager (Tür hinter dem Vorhang im Pfarrsaal) genommen werden, müssen dorthin zurückgebracht werden. Bitte Stapelung und Lagerung beachten. 

    · Zur Bedienung der Trennwände im Saal ist eine Einschulung erforderlich.  

    ·Garderobe – Schuhe:  
    Das Obergeschoß darf nur mit Hausschuhen betreten werden.  
    Für abgelegte Garderobe wird keine Haftung übernommen. 

    · Fundgegenstände werden ca. monatlich entsorgt. 
     

    · Vorplatz- bzw. Gartenbenutzung:  
    Für die Vorplatznutzung dürfen keine Tische und Stühle aus den Innenräumen verwendet werden! (geeignetes Sitz- und Tischmobiliar ist vom Veranstalter selbst zu besorgen) 

     

    · Bezüglich Nachtruhe gelten die ortsüblichen Regelungen 

    Veränderungen im Haus: 

    · Über grundsätzliche Veränderungen im Pfarrheim entscheidet ausschließlich das Pfarrbüro bzw. die Pfarrgemeindeleitung 
     

    · Bei kurzzeitigen Veränderungen in Form von ausschmücken der Räume oder anbringen von Bildern für eine Veranstaltung ist darauf zu achten, dass nach der Veranstaltung alles wieder rückstandsfrei in den Originalzustand versetzt wird. Die Verwendung von Nägeln und dergleichen an Decken, Wänden und Türen ist nicht gestattet.  

     

    Gebührenordnung für Pfarrheimnutzung 

     
    Folgende Räume stehen zur Verfügung: 
    OG: Jugendraum 
    EG: Garderobe, Großer Saal, kleiner Saal, Küche; Foyer, Möbellager, WC 
    UG: Multifunktionsraum, Werkraum, Putzmittelraum, WC 

    Richtlinien zur Pfarrheimnutzung 

    · Für die Belegung ist das Pfarrbüro zu kontaktieren: 
    Öffnungszeiten: Dienstag 9:00 bis 11:00 und Freitag von 15: bis 17:00  
    Telefon: 07764/8406 od. Mobil 0676/87766421 
    Email: pfarre.taiskirchen@dioezese-linz.at. 

    • Für die Übergabe und Abnahme ist das Pfarrbüro zuständig.  

    • Veranstaltungen der Pfarrgemeinde haben Vorrang. 

    • Parteipolitische Veranstaltungen oder solche, die der christlichen Lehre zuwiderlaufen, sind ausgeschlossen. 

    • Raumreservierungen können jederzeit getätigt werden, fixe Terminzusagen für außerkirchliche Gruppen und Veranstaltungen können erst 3 Monate vor der geplanten Veranstaltung getroffen werden.  

    Benützungsgebühren: 

    · Für kirchliche Gruppen der Pfarrgemeinde, Veranstaltungen im pfarrlichen bzw. gemeinnützigen Interesse ist die Benutzung grundsätzlich gebührenfrei.  
    Ansonsten gilt Nachstehendes: 

    Allgemeine Nutzung (Normaltarif) 

    • ganztags pro Raum: € 40.- 

    • ganztags alle Räume: € 100.- 

    • halbtags od. abends pro Raum: € 25.- 

    • halbtags od. abends alle Räume: € 70.- 

    • Küchennutzung: € 20.- 

     

    Veranstaltungen von Taiskirchner Vereinen, bei denen Einnahmen erzielt werden 

    und sonstigen privaten Veranstaltungen von Taiskirchner:innen (ermäßigter Tarif) 

    • ganztags pro Raum: € 25.- 

    • ganztags alle Räume: € 70.— 

    • halbtags od. abends pro Raum: € 15.- 

    • halbtags od. abends alle Räume: € 50,-- 

    • Küchennutzung: € 20.-- 

     

    Bei Taiskirchner Vereins-Veranstaltungen ohne Einnahmen wird als Anerkennung für erbrachte Leistungen im Rahmen von Pfarrgemeindeveranstaltungen keine Gebühr verrechnet. 

    Für unvorhersehbaren, dringenden Bedarf der Pfarrgemeinde kann es zu Einschränkungen kommen. 

    Gültigkeit der Hausordnung  

    · Die Hausordnung ist für jede Besuchsperson bindend.  

    · Während den Veranstaltungen ist der Mieter/die Mieterin verpflichtet, auf das Einhalten der Hausordnung durch alle Besucher zu achten.  

    · Die Haus- und Gebührenordnung tritt durch PGR-Beschluss mit Wirkung von 17. 3. 2025 in Kraft.  

    ooo0ooo 

    Wir wünschen Euch  

    angenehme Stunden in unserem Pfarrheim 

     


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    Pfarrgemeinde Taiskirchen


    Hofmarkt 1
    4753 Taiskirchen
    Telefon: 07764/8406
    Mobil: 0676/8776-5417
    pfarre.taiskirchen@dioezese-linz.at
    https://www.dioezese-linz.at/taiskirchen
    Katholische Kirche in Oberösterreich
    Diözese Linz

    Herrenstraße 19
    4020 Linz
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